End User License Agreement (EULA)

DER C4B Com For Business AG

Software der Firma C4B COM For Business AG, Untere Point 8, 82110 Germering (im Folgenden: C4B) wird dem Endkunden von dem jeweiligen Lizenzgeber, bei welchem der Endkunde die Software erworben oder gemietet (im Folgenden auch: lizensiert) hat (bei C4B bzw. dessen Vertriebspartnern), zu den nachfolgenden Lizenzbedingungen überlassen, soweit der Endkunde im Einzelfall aufgrund eines jeweils in Textform erfolgenden Angebots und dessen Annahme (im Folgenden: Einzelvertrag) nicht Abweichendes mit seinem jeweiligen Lizenzgeber vereinbart:

1. Gegenstand und Anwendungsbereich der EULA

a. Das vorliegende EULA findet Anwendung auf Software, die C4B selbst entwickelt hat oder unter einer eigenen Marke vertreibt (im Folgenden: Software oder Eigensoftware). Bei Software, die keine Eigensoftware der C4B ist (im Folgenden: die Fremdsoftware), behält sich der Lizenzgeber vor, mit dem Endkunden im Einzelvertrag weitergehende bzw. abweichende Nutzungsbedingungen zu vereinbaren.

b. Das vorliegende EULA gelten nur für Kunden, welche die Software lizensiert haben zum dem Zweck, diese selbst zu nutzen (im Folgenden auch: Endkunde); sie gelten nicht für die Vertriebspartner von C4B.

c. Das vorliegende EULA findet Anwendung auf Software, die der Kunde selbst unter seiner Verantwortung betreibt (im Folgenden auch: On-Premise-Nutzung) und auf Software, die dem Kunden über das Internet zur Nutzung verfügbar gemacht wird (im Folgenden: Cloudsoftware)

d. Das vorliegende EULA findet Anwendung sowohl auf diejenige Software, die dem Endkunden vom jeweiligen Lizenzgeber initial überlassen wird, als auch auf diejenigen künftigen Releases der Software, die dem Endkunden entweder im Rahmen der Gewährleistung (bei Cloudsoftware oder On-Premise-Nutzung im Abo-Modell) oder auf Grundlage eines Einzelvertrages über Up2Date Leistungen (im Folgenden: Up2Date) überlassen werden, es sei denn, der Einzelvertrag sieht im Einzelfall Abweichendes vor.

e. Das vorliegende EULA findet ebenfalls Anwendung auf etwaiges Begleitmaterial zur Software.

f. Die Software und das Begleitmaterial sind urheberrechtlich geschützt und enthalten bzw. werden überlassen zusammen mit vertraulichen Informationen von C4B (wie z.B. die Lizenz- und Seriennummern der Software). Dem Endkunden werden über die in dieser EULA ausdrücklich benannten Rechte hinaus keine weiteren Rechte an der Software und/oder dem Begleitmaterial eingeräumt.


2. Vertragliche Einbeziehung der EULA

a. Durch seine ausdrückliche Zustimmung zu diesen EULA im Rahmen eines Software-Installationsprozesses und – sollte diese ausdrückliche Zustimmung nicht erfolgt sein - durch die bloße Installation und/oder Nutzung der Software erkennt der Endkunde die ausschließliche Geltung dieser EULA an.

b. Etwaigen Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Endkunden gelten nicht und deren Einbeziehung wird widersprochen. Diese EULA gelten auch dann ausschließlich, sofern der jeweilige Lizenzgeber des Endkunden die Software in Kenntnis entgegenstehender allgemeiner Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Endkunden vorbehaltlos überlassen hat.


3. Rechtevorbehalt

a. Der Endkunde erkennt an, dass ihm die Nutzungsrechte nach Ziffn. 4 und 5 dieser EULA vom jeweiligen Lizenzgeber erst eingeräumt werden, sobald der Endkunde im Falle der On-Premise-Nutzung auf Dauer den mit dem jeweiligen Lizenzgeber vereinbarten Preis für die Software, im Falle der On-Premise-Nutzung im Abo-Modell und im Falle der Cloudsoftware die erste Abo bzw. Subskriptions-Gebühr vollständig bezahlt hat.

b. Zur Absicherung dieses Rechtevorbehalts erhält der Endkunde zusammen mit der jeweiligen Software eine Lizenzurkunde mit einem Lizenzabrufcode. Mit Hilfe dieser Daten kann der Endkunde erst nach vollständiger Zahlung unter https://www.c4b.com/de/service/ den Lizenzabrufcode abrufen und die Software nach Maßgabe von Ziffn. 3 bis 5 dieser EULA nutzen.

c. Der Lizenzgeber ist jederzeit – insbesondere im Rahmen der On-Premise-Nutzung im Abo-Modell, der Nutzung der Cloudsoftware und im Rahmen des Up2Date - berechtigt, anstelle des Lizenzabrufcodes andere gleichwertige Maßnahmen zur Durchsetzung des Rechtevorbehaltes einzusetzen, wie z.B. die Einführung eines Digital Rights Management Systems.

4. Umfang der Nutzungsrechte des Endkundena. 

a. Der Endkunde ist im Sinne eines nicht ausschließlichen Nutzungsrechts berechtigt, die Software von den vom Endkunden zu benennenden natürlichen Personen nur für Zwecke des Endkunden nutzen zu lassen (benannte Nutzer), vorausgesetzt die einzelvertraglich vereinbarte maximale Anzahl von Nutzern wird zu keinem Zeitpunkt überschritten. Die benannten Nutzer können sowohl Mitarbeiter des Endkunden, Selbständige als auch Mitarbeiter eines Drittunternehmens sein, vorausgesetzt, diese beschränken ihre Nutzung auf die jeweiligen Zwecke des Endkunden. Der Endkunde hat sicherzustellen, dass die vorstehenden Nutzungsbeschränkungen von den benannten Nutzern eingehalten werden und ist für deren Verhalten in dem gleichen Umfang verantwortlich wie für eigene Handlungen. Dem Endkunden ist es nicht gestattet, die Software an Dritte zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen. Dem Endkunden ist es ferner nicht gestattet, die Software einem Reverse Engineering zu unterziehen, sie zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit anwendbares Urheberrecht dies nicht zwingend erlaubt.

b. Der Endkunde ist berechtigt, einen von ihm einmal benannten Nutzer jederzeit auszutauschen, d.h. die Nutzungsrechte einem neuen benannten Nutzer zuzuweisen, vorausgesetzt, die im Einzelvertrag vereinbarte maximale Anzahl der benannten Nutzer wird nicht überschritten.

c. Sofern dem Endkunden Server- und Clientsoftware überlassen wird, handelt es sich – auch im Falle einer Nachlizenzierung von Server- oder Clientsoftware - insgesamt um eine Systemlizenz, die nur insgesamt Gegenstand von Up2Date sein kann.

d. Im Falle einer On-Premise-Nutzung auf Dauer bestehen die nicht ausschließlichen Nutzungsrechte des Endkunden zeitlich unbefristet, im Falle der On-Premise-Nutzung im Abo-Modell und im Falle von Cloudsoftware jeweils nur für die Dauer des betreffenden Einzelvertrages mit dem jeweiligen Lizenzgeber, soweit nach dem nachfolgenden Buchst. e. nicht Abweichendes gilt. Der Endkunde wird nach Ablauf oder bei sonstiger Beendigung des Einzelvertrages die Nutzung der Software sofort einstellen und sicherstellen, dass die benannten Nutzer dies ebenfalls tun.

e. Im Falle einer Trial-Nutzung bestehen das Nutzungsrecht des Endkunden abweichend von Buchst. d. stets nur für vier Wochen ab der Registrierung. Im Rahmen der Trial-Nutzung ist dem Endkunden nur die Nutzung zu eigenen Testzwecken erlaubt. Die Nutzung zu Zwecken des Benchmarkings und jede nicht vertrauliche Verwendung von Benchmarking-Ergebnissen bedarf der vorherigen Zustimmung seitens C4B in Textform.

f. Der Endkunden ist nicht berechtigt, seine Nutzungsrechte nach dieser Ziffer auf einen Dritten zu übertragen, weder zeitweise noch dauerhaft.

g. Werden dem Endkunden im Falle einer On-Premise-Nutzung auf Dauer Upgrades überlassen, wird dem Kunden empfohlen, Upgrades für die gesamte von ihm genutzte Software zu erwerben. Teile, Module und Lizenzen, für die kein Upgrade erworben wird, sind weder für den Endkunden nutzbar noch Gegenstand von Up2Date.

h. Zusätzlich gelten die produktspezifischen Regelungen nach Ziff. 5 dieser EULA.

5. Produktspezifische Regelungen zu Nutzungsrechten
Cloudsoftware „Contacts By XPhone“

a. Bei der Cloudsoftware „Contacts By XPhone“ wird jeder Nutzer, der diese Cloudsoftware im Laufe eines Kalendermonats über einen beliebigen Zeitraum verwendet, als aktiver Nutzer gezählt und bei der Ermittlung der maximalen Anzahl der einzelvertraglich vereinbarten Nutzerzahl berücksichtigt.

b. Bei der Cloudsoftware „Contacts By XPhone“ beschränkt sich das Nutzungsrecht des Endkunden auf eine LDAP-Schnittstelle, die der Unterstützung von Drittanwendungen bei der Anrufer-Identifizierung aufgrund der bei einem Telefonanruf vom Fernsprechnetz gelieferten Rufnummer („reverse number lookup“) dient und die ein Session-Border-Controller eines Drittanbieters (nicht im Nutzungsumfang der Cloudsoftware „Contacts by XPhone“ enthalten) verwenden kann. Lizenzbasis ist die „angerufene Rufnummer“ (sog. „Called-Party-ID“). Für jede angerufene Rufnummer, bei der ein Anrufer identifiziert werden soll, ist ein Nutzer zu lizenzieren. Es gilt dabei die Annahme, dass jede angerufene Rufnummer zu einer natürlichen Person gehört. Bei Sammelrufnummern (Hotlines) gilt, dass die maximal über die Sammelrufnummer erreichbare Anzahl von Personen lizenziert wird. Sinngemäß gilt dies für die Nutzung der LDAP-Schnittstelle für anderen Anwendungen.

c. Eine Subscription-Lizenz für die Cloudsoftware „Contacts By XPhone“ inkludiert die Nutzung der Server-Komponente „XPhone-Connect-Directory“. Andere XPhone-Connect-Komponenten (z.B. UCC, Fax, Voicemail etc.) sind von dieser Nutzung explizit ausgeschlossen. Für die inkludierte Nutzung ist der speziell für die Cloudsoftware „Contacts By XPhone“ vorgesehene Installations-Setup zu verwenden (Dateiname beginnend mit „ContactsByXPhone“), der von der Produkt-Webseite heruntergeladen werden kann (Download-Link aus der Microsoft-Teams-App unter der „Info“ erreichbar).

d. Die „Contacts by XPhone App“ für Microsoft Teams und die Komponente „XPhone Connect Directory“ sind eine in sich geschlossene und aufeinander abgestimmte Funktionseinheit, die auch gemeinsam lizenziert ist. Aus Gründen einer vereinfachten Administration kann es jedoch sinnvoll sein, die Contacts By XPhone-App als Addin in Microsoft 365 mit dem Directory eines bestehenden XPhone-Connect-UCC-Systems zu verbinden. Dies ist technisch ohne Einschränkungen möglich. Dieser Betriebsfall liegt vor, wenn das Installations-Paket für die UCC-Lösung verwendet wurde (Dateiname des Setups beginnt mit „XPhoneConnect“). In dieser Kombination ist das XPhone Connect UCC-System, gemäß dem verwendeten UCC-Funktionsumfang, inklusive einer aktiven Up2Date-Vereinbarung, zusätzlich zur Subscription von „Contacts by XPhone“ zu lizenzieren.


6. Sonstiges

a. Dem Endkunden ist es untersagt, Lizenz- und Seriennummern der Software sowie das Begleitmaterial zu veröffentlichen oder an Dritte weiterzugeben und wird diese vertraulich behandeln. 

b. Begleitmaterial zur Software darf vom Endkunden weder vervielfältigt noch bearbeitet werden. Der Endkunde darf Copyright- oder Markenschutzvermerke von der Software oder dem Begleitmaterial nicht entfernen oder verändern.


DIE ÜBRIGEN BEDINGUNGEN (wie z.B. zur Gewährleistung, zum anwendbaren Recht und zum Gerichtsstand), ERGEBEN SICH AUSSCHLIESSLICH AUS DEM EINZELVERTRAG ZWISCHEN DEM ENDKUNDEN UND SEINEM JEWEILIGEN LIZENZGEBER. DIESE EULA SIND BESTANDTEIL DIESES EINZELVERTRAGES UND WERDEN VOM ENDKUNDEN DURCH INSTALLATION ODER INBETRIEBNAHME DER SOFTWARE AKZEPTIERT.