ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DER C4B FÜR DIE NUTZUNG VON CLOUDSOFTWARE

Die Firma C4B COM For Business AG, Untere Point 8, D-82110 Germering, Deutschland (im Folgenden: C4B) gewährt Unternehmen i.S.d. § 14 BGB aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) die Möglichkeit, Software über das Internet zeitlich befristet (im Folgenden: Cloudsoftware)

  • als Endkunde (im Folgenden: Endkunde) selbst zu nutzen
  • als Partner (im Folgenden: Partner) entweder unmittelbar oder über weitere Vertriebspartner an Endkunden zu vertreiben,

soweit C4B einerseits und Endkunde bzw. Partner andererseits (im Folgenden Endkunde und Partner gemeinsam: Kunde) im Einzelfall aufgrund eines schriftlich oder per E-Mail (im Folgenden: Textform) erfolgenden Angebots und dessen Annahme in Textform (im Folgenden: Einzelvertrag) nicht Abweichendes vereinbaren:


1. Anwendungsbereich der AGB

a. Sämtliche Regelungen der AGB finden Anwendung sowohl auf Cloudsoftware, die C4B selbst entwickelt hat oder unter einer eigenen Marke (im Folgenden: Eigensoftware) über das Internet verfügbar macht als auch auf Cloudsoftware, die keine Eigensoftware von C4B ist (wie z.B. Software der Firma Microsoft) und die C4B über das Internet verfügbar macht (im Folgenden: Fremdsoftware), soweit diese AGB oder der Einzelvertrag nicht ausdrücklich Abweichendes vorsehen.

b. Sämtliche Regelungen der AGB finden auch Anwendung auf solche Komponenten der Cloudsoftware, die nicht über das Internet zur Nutzung überlassen werden, sondern die von dem Endkunden zum Zwecke der Nutzung der Cloudsoftware auf seinen eigenen Systemen als Server- oder Client-Software für die Dauer der Nutzung der Cloudsoftware (von der Webseite von C4B) herunterzuladen, zu installieren und zu betreiben ist (im Folgenden: OnPrem-Komponenten), soweit diese AGB oder der Einzelvertrag nicht ausdrücklich Abweichendes vorsehen.

c. Sämtliche Regelungen der vorliegenden AGB finden Anwendung auf alle künftigen Aktualisierungen der Cloudsoftware (Patches, Updates, Upgrades, Major Release, im Folgenden insgesamt: Releases), die dem Kunden im Rahmen der Gewährleistung nach Maßgabe dieser AGB überlassen werden, es sei denn, diese AGB oder der Einzelvertrag sehen ausdrücklich im Einzelfall Abweichendes vor.

d. Die vorliegenden AGB gelten nach Abschluss eines Einzelvertrages über die Nutzung von Cloudsoftware auch bei allen weiteren zukünftigen Geschäfts­be­ziehungen mit dem Kunden über derartige Leistungen, ohne dass es hierfür einer erneuten ausdrücklichen Bezugnahme bedarf.


2. Abschluss von Einzelverträgen

a. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten gegenüber C4B nur, soweit C4B ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch dann ausschliesslich, wenn C4B die Nutzung in Kenntnis entgegenstehender allgemeiner Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden vorbehaltlos gewährt.

b. Alle Angebote von C4B, welche die Nutzung von Cloudsoftware betreffen, erfolgen freibleibend, es sei denn, C4B kennzeichnet das Angebot ausdrücklich als verbindlich. C4B ist berechtigt, Angebote des Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei C4B anzunehmen.

c. Angebote und Annahmen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Auch Neben- und Zusatzabreden zu einem Einzelvertrag, Beschaffenheitsangaben und Vereinbarungen, die jeweils vor, bei oder nach Abschluss eines Einzelvertrages abgegeben bzw. getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform sowie einer ausdrücklichen Bezugnahme auf den betreffenden Einzelvertrag. Bei etwaigen Zusicherungen und Garantien gelten zusätzlich die Anforderungen nach Ziff. 3 Buchst. e dieser AGB.

d. Bietet C4B dem Kunden in einem Angebot mehrere/unterschiedliche Leistungen (z.B. Cloudsoftware, Professional Services etc.) sowie Preise an, welche den jeweiligen Leistungen zugeordnet werden können (Einzelpreise), liegt für jede dieser Leistungen ein rechtlich selbständiger individueller Einzelvertrag vor, es sei denn, dem Angebot bzw. Einzelvertrag ist ausdrücklich zu entnehmen, dass C4B einen Einzelvertrag über die Gesamtheit aller Leistungen anbieten will. Wird im Angebot von C4B bzw. im Einzelvertrag neben Einzelpreisen ein Gesamtpreis für mehrere Leistungen ausgewiesen, genügt dies alleine nicht für die Annahme eines Einzel­vertrages über die Gesamtheit aller Leistungen.


3. Gegenstand des Einzelvertrages, Beschreibung und Aktualisierung der Cloudsoftware, Verfügbarkeit

a. Die Beschaffenheit und die Eigenschaften der Eigensoftware und Nutzungsmöglichkeiten inklusive etwaiger Angaben zu der kundenseitig erforderlichen Einsatzumgebung ergeben sich abschliessend aus der jeweils aktuellen, auf der Webseite von C4B veröffentlichen Leistungsbeschreibung von C4B (im Folgenden: Leistungsbeschreibung), bei Fremdsoftware zusätzlich und vorrangig aus den jeweils aktuellen Datenblättern, Dokumentationen, Release-Notes und den sonstigen vom jeweiligen Hersteller jeweils aktuell veröffentlichten Angaben (im Folgenden insgesamt: Begleitmaterial), soweit nichts Anderes im Einzelvertrag in Textform vereinbart ist. Der Kunde akzeptiert, dass sich die Cloudsoftware während der Laufzeit des Einzelvertrages verändern kann, um dem jeweiligen Stand der Technik und den sich ändernden Anforderungen aller Kunden von C4B oder des Drittherstellers gerecht zu werden (im Folgenden: Aktualisierungen), vorausgesetzt, dass derartige Aktualisierungen nicht wesentlich von den ausdrücklichen Beschaffenheits- und die Eigenschaftsvereinbarungen der Parteien im Einzelvertrag zum Nachteil des Kunden abweichen. Die Aktualisierungen können funktionale, prozessuale und technische Modifikationen und Verbesserungen der Cloudsoftware beinhalten.

b. Aktualisierungen der Cloudsoftware werden vorgenommen, ohne dass eine (vorherige) Benachrichtigung des Kunden erfolgt. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über den Stand der Aktualisierung durch Einsicht in das aktuell veröffentlichte Begleitmaterial auf dem Laufenden zu halten. Weicht eine Aktualisierung wesentlich von den ausdrücklichen Beschaffenheits- und die Eigenschaftsvereinbarungen der Parteien im Einzelvertrag zum Nachteil des Kunden ab, besteht für den Kunden ein Recht zur Sonderkündigung nach Ziff. 4 Buchstaben b. bis d..

c. Der Kunde erkennt an, dass

(i) C4B bei Fremdsoftware nur dasjenige Begleitmaterial schuldet, welches C4B von dem betreffenden Zulieferer/Hersteller erhält; sowie

(ii) bei Fremdsoftware und im Begleitmaterial kenntlich gemachten Drittkomponenten in der Eigensoftware sämtliche Pflichten von C4B stets unter dem Vorbehalt einer rechtzeitigen, vollständigen und qualitativ korrekten Selbstbelieferung von C4B durch den Dritten stehen.

d. Ist die Cloudsoftware laut Begleitmaterial für die Nutzung in Verbindung mit einem spezifischen Drittprodukt vorgesehen und ist dieses Drittprodukt von einer Produkt- oder Wartungsabkündigung des jeweiligen Herstellers betroffen, besteht für C4B ein Recht zur Sonderkündigung nach Ziff. 4 Buchstaben b. bis d.. C4B wird den Kunden über eine bevorstehende Sonderkündigung möglichst frühzeitig in Textform informieren.

e. Beschaffenheits- und Eigenschaftsbeschreibungen im Begleitmaterial sind nicht als Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder als Garantie zu verstehen. Zusätzliche Vereinbarungen zur Cloudsoftware im Einzelvertrag sind nur dann als Eigenschaftszusicherungen oder Garantien von C4B zu verstehen, wenn diese in Textform durch die Geschäftsleitung von C4B erfolgen und ausdrücklich als „Zusicherung“ bzw. „Garantie“ gekennzeichnet sind.

f. Die Lieferung von OnPrem-Komponenten erfolgt im Wege der Bereitstellung einer entsprechenden Download-Möglichkeit (von der Webseite von C4B). Für die Installation, das Einrichten (Set-Up) und den Betrieb der OnPrem-Komponenten ist der Kunde selbst verantwortlich.

g. C4B ist berechtigt, angemessene technische Massnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemässen Nutzung der Cloudsoftware zu treffen (Autorisierungs- und Zugangscodes, Digital Rights Management System etc.).

h. Die Nutzungsmöglichkeit des Kunden beschränkt sich auf die im Begleitmaterial angegebene Verfügbarkeit der Cloudsoftware. Fehlt eine solche beträgt die Verfügbarkeit der Cloudsoftware höchsten 99,5% im Jahresmittel (365 Tage / 24h) ab erstmaliger Nutzbarkeit im Anschluss an die Installation. Die Verfügbarkeit bezieht sich ausschliesslich auf die von der Cloudsoftware am Übergabepunkt des Servers geschuldete Funktionalität. Beeinträchtigungen im Bereich der Datenübertragung von diesem Übergabepunkt zum Kunden und/oder im Bereich der Einsatzumgebung des Kunden oder von Dritten (Internet, etc.) selbst liegen im Verantwortungsbereich des Kunden. Ausgenommen von dieser Verfügbarkeit sind (a) geplante Wartungsfenster (6 x 2 Stunden pro Jahr zwischen 22 und 6 Uhr MESZ), sofern diese dem Kunden zumindest in Textform spätestens 24 Stunden im Voraus angekündigt werden; (b) Nicht-Verfügbarkeiten, die der Kunde nicht gemeldet hat und/oder (c) Nicht-Verfügbarkeiten aufgrund von sonstigen Umständen, die ausserhalb der Kontrolle und eines unmittelbaren Zugriffs von C4B liegen (z.B. Verfügbarkeit des App-Stores).

i. Der Endkunde wird sich vor Abschluss des Einzelvertrages über die Eignung der Cloudsoftware für die von ihm konkret geplante Nutzung entweder selbst informieren oder Beratungsleistungen bei C4B oder dem Partner in Anspruch nehmen. Beratungs- und sonstige Leistungen, wie z.B. Installations-, Schulungs-, Konfigurations- oder Customizing-Leistungen oder ähnliches, werden von C4B nach deren aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen über Professional Services angeboten und erbracht.

j. C4B ist berechtigt, seine Leistungen von bzw. durch Dritte (wie z.B. das Hosting der Cloudsoftware) er­bringen zu lassen, sofern C4B sicherstellt, dass diese die von diesen AGB geforderte Vertraulichkeit sowie den nach diesen AGB geforderten Datenschutz gegenüber C4B einhalten.


4. Laufzeit der Einzelverträge über Cloudsoftware

a. Einzelverträge über Cloudsoftware werden für eine im Einzelvertrag vorgesehene Laufzeit (im Folgenden: Initiale Subskriptionslaufzeit) abgeschlossen. Im Anschluss an diese Initiale Subskriptionslaufzeit verlängern sich diese Einzelverträge jeweils automatisch um den im Einzelvertrag vereinbarten Verlängerungszeitraum (im Folgenden: Subskriptions-Verlängerungszeitraum), bei fehlender Vereinbarung, um den im Begleitmaterial angegebenen Subskriptions-Verlängerungszeitraum, es sei denn, eine der Parteien widerspricht der Verlängerung mindestens drei (3) Monate vor Eintritt der nächsten Verlängerung in Textform (im Folgenden: ordentliche Kündigung).

b. Jede Partei kann einen Einzelvertrag nur vorzeitig kündigen, sofern diese AGB ausdrücklich ein Sonderkündigungsrecht (siehe Ziff. 3.b. und Ziff. 3.d. dieser AGB) vorsehen oder die Kündigung aus wichtigem Grund erfolgt. Im Falle der Verletzung einer Vertragspflicht besteht ein wichtiger Grund zur Kündigung nur dann, wenn die andere Partei eine wesentliche Pflicht eines solchen Einzelvertrages verletzt und eine solche Verletzung auch nach ausdrücklicher Abmahnung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Abmahnung beseitigt wird. Für den Kunden besteht auch ohne vorausgehende Abmahnung ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des zugrundeliegenden Einzelvertrages, sobald mindestens drei Versuche zur Nachbesserung wesent­licher Mängel nach Ziffer 9 endgültig gescheitert sind.

c. Jeder Widerspruch gegen eine Verlängerung, jede Kündigung und jede Abmahnung nach dieser Ziffer 3 bedürfen der Textform.

d. Übt eine Partei ein Sonderkündigungsrecht oder ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nicht binnen eines (1) Monates nach Kenntnis des (Sonder-)Kündigungsgrundes aus, ist dieses verwirkt.


5. Trial-Nutzung von Eigensoftware durch Endkunden

a. Sofern dies bei Eigensoftware durch einen entsprechenden Online-Registrierungsprozess auf der Website von C4B vorgesehen ist, gewährt C4B Endkunden die Möglichkeit, diese für vier Wochen (im Folgenden: Trial-Period) nach Maßgabe der im Registrierungsprozess bereit gestellten Nutzungsbedingungen (im Folgenden: EULA) kostenlos zu testen. Die Trial-Period beginnt mit der Registrierung und Zustimmung des Endkunden zu den EULA. Gegen Ende der Trial-Period erhält der Endkunde in Textform ein Angebot über die kostenpflichtige Nutzung, über dessen Annahme der Endkunde frei entscheiden kann.

b. Für Fremdsoftware und gegenüber Partnern gewährt C4B grundsätzlich keine Möglichkeit für eine Trial-Nutzung, es sei denn, dies wird ausnahmsweise einzelvertraglich vereinbart.


6. Rücktrittsrecht des Partners

a. Partner sind berechtigt, von Einzelverträgen über Cloudsoftware zurückzutreten, sofern der Rücktritt vor dem Abruf des betreffenden Lizenzabrufcodes (durch den Endkunden) erfolgt und vom Partner in Textform erklärt wird. Im Falle eines wirksamen Rücktritts ist C4B berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr von nicht mehr als 50 Euro pro Rücktritt zu erheben.

b. Dem Endkunden wird das vorstehende vertragliche Rücktrittsrecht nicht gewährt.


7. Termine und Verzug

a. Im Einzelvertrag genannte Fristen und Termine sind unverbindliche Ziel- und Richtwerte, es sei denn, sie werden im Einzelvertrag ausdrücklich und in Textform als fester Termin vereinbart. Bei allen Terminen gilt der Selbstbelieferungsvorbehalt nach Ziff. 3 Buchst. c. und kommt C4B im Übrigen nur dann in Verzug, wenn die betreffende Leistung fällig ist, der Kunde C4B erfolglos eine angemessene Nachfrist in Textform gesetzt hat und die Verzögerung von C4B selbst verschuldet ist.

b. Die Einhaltung von festen Terminen durch C4B setzt die rechtzeitige Vornahme aller Mitwirkungshandlungen des Kunden sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und der sonstigen Verpflichtungen des Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen vom Kunden (verschuldet wie unverschuldet) nicht rechtzeitig erfüllt, so verschieben sich die festen Liefertermine entsprechend. C4B behält sich im Übrigen weitergehende gesetzliche Einreden und Einwendungen vor.

c. Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare aussergewöhnliche und von C4B nicht verschuldete Umstände, wie z.B. Ausfall des Internets oder öffentlicher Strom- oder Kommunikationsnetzte usw. verlängern, auch wenn sie bei Vor- oder Sublieferanten eintreten, die festen Termine um die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, wird C4B von der Leistungsverpflichtung frei. Verlängert sich die Leistungszeit oder wird C4B von der Leistungsverpflichtung frei, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche gegenüber C4B herleiten, sofern C4B den Kunden über die Umstände der höheren Gewalt und die hieraus resultierende Terminverschiebung oder Leistungsbefreiung unverzüglich benachrichtigt hat.


8. Rechte der Kunden an der Cloudsoftware

a. Der Partner erhält gegen Zahlung der Subskriptionsgebühr an C4B das nicht ausschließliche Recht, die Cloudsoftware entweder unmittelbar oder über weitere Vertriebspartner Endkunden gegen Entgelt zur Nutzung nach Maßgabe der anwendbaren EULA zu überlassen. Dem Partner wird empfohlen, die Cloudsoftware Endkunden zu Bedingungen zu überlassen, die den Bedingungen dieser AGB in Bezug auf Fremdsoftware entsprechen.

b. Der Endkunde erhält gegen Zahlung der Subskriptionsgebühr (unter Ausnahme einer Nutzung zu Testzwecken nach Ziff. 5. a. dieser AGB) das auf die Laufzeit des Einzelvertrages befristete, nicht übertragbare, nicht ausschliessliche Recht, die Cloudsoftware nach Maßgabe der jeweiligen auf die betreffende Cloudsoftware anwendbaren EULA, die dem Endkunden entweder bei Abschluss des Einzelvertrages oder spätestens im Rahmen der Installation bzw. des Set-Ups (bei on-prem-Komponenten) zugänglich gemacht werden, zu nutzen. Fehlt eine Vereinbarung über die Geltung der EULA, erwirbt der Endkunde gegen Zahlung der im Einzelvertrag beschriebenen Subskriptionsgebühren ein zeitlich auf die Laufzeit des Einzelvertrages befristetes, nicht übertragbares, nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung der Cloudsoftware durch die im Einzelvertrag beschriebene maximale Anzahl von menschlichen Nutzern zum Zwecke der Unterstützung des jeweiligen internen Geschäftsbetriebs des Kunden. Der Endkunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch C4B keine Unterlizenzen erteilen und die Cloudsoftware oder das Begleitmaterial

(i) nicht an Dritte untervermieten, verleihen oder im Rahmen von EDV-Dienstleistungen, insbesondere im Rahmen des Betriebs eines Rechenzentrums oder eines Out-Sourcing-Betriebs oder im Rahmen von Time-Sharing-Vereinbarungen oder in sonstiger Weise zum vorübergehenden Gebrauch überlassen oder für Zwecke Dritter benutzen oder Dritte benutzen lassen,

(ii) nicht dazu verwenden, eigenständige Programme oder eigene Dokumentationen zu entwickeln, sowie

(iii) maschinell nutzen oder über die Schnittstellen ansteuern.

c. Abgesehen von den durch Buchst. a. oder b. ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechten erwirbt der Kunde keinerlei Rechte an der von C4B zur Nutzung verfügbar gemachten Cloudsoftware und am Begleitmaterial. Sowohl die für die Cloudsoftware verwendeten Namen und Marken als auch die an der Cloudsoftware und Begleitmaterial bestehenden gewerblichen Schutz- und Urheberrechte verbleiben ausschliesslich bei C4B und/oder dessen Vorlieferanten oder Lizenzgebern.

d. C4B kann den Kunden von der Nutzung und vorherige Ankündigung ausschließen, wenn nicht nur unerhebliche Verletzungen der EULA durch den Kunden festgestellt werden. Der Endkunde ist für die Einhaltung der EULA durch die Nutzer verantwortlich und wird hierfür angemessene Maßnahmen treffen. Der Endkunde wird mit Beendigung des Einzelvertrages jegliche Nutzung der Cloud Software einstellen, und zwar unabhängig vom Grund der Beendigung.


9. Pflichten des Kunden

a. Bei Fremdsoftware wird der Kunde eine zusätzliche Vereinbarung oder EULA mit dem jeweiligen Hersteller abschließen, sofern dieser einen solchen Vertragsschluss gegenüber dem Kunden oder C4B fordert. Dieser Vertrag gilt zusätzlich und vorrangig zu dem Einzelvertrag mit C4B.

b. Der Endkunde wird die für die Nutzung der Cloudsoftware erforderliche und die von C4B im Begleitmaterial empfohlene Systemumgebung rechtzeitig vor der Einrichtung bzw. dem Set-Up herstellen und aufrechterhalten und eine allfällig notwendige OnPrem-Komponenten herunterladen, selbst installieren, einrichten und betreiben.

c. Soweit für die Nutzung der Cloudsoftware das Einspielen von Lizenzabruf- oder Autorisierungscodes oder das Einrichten von Konten notwendig ist, wird der Endkunde die hierfür erforderlichen Massnahmen vornehmen, die Codes sorgfältig und für Dritte unzugänglich aufbewahren und die erforderlichen Angaben über sich wahrheitsgemäss machen und diese Daten aktuell halten.

d. Der Endkunde ist für eine regelmässige und redundante Sicherung von Daten verantwortlich, die bei der Nutzung der Cloudsoftware verarbeitet werden oder entstehen. Er trifft insoweit insbesondere in Bezug auf Daten von geschäftskritischer Bedeutung die notwendigen Vorkehrungen für den Fall, dass eine Nutzung nicht möglich ist. Wegen der Möglichkeit einer Nichtverfügbarkeit von Cloud-Produkten (siehe Ziff. 3 Buchst. h) wird dem Kunden empfohlen, angemessene und gleichwertige alternative Kommunikationswege vorzuhalten, auf die der Kunde im Bedarfsfall zurückgreifen kann.

e. Der Endkunde hat die Cloudsoftware nach ihrer erstmaligen Nutzbarkeit unverzüglich auf ihre grundsätzliche Funktionstauglichkeit zu überprüfen und hierbei auftretende Mängel innerhalb von 5 Werktagen zu melden. Der Endkunde hat auch etwaige später auftretende Mängel der Cloudsoftware jeweils unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Kenntnis zu melden. Jede Mängelanzeige muss in Textform erfolgen und ist als solche ausdrücklich zu bezeichnen. In jeder Mängelanzeige hat der Endkunde die Mängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen aufzuführen. Anzugeben sind dabei insbesondere Log-Dateien sowie die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels.

f. Der Endkunde hat C4B bei der Beseitigung von etwaigen Mängeln der Cloudsoftware, die der Kunde gemäss Ziff. 9. Buchst. e. ordnungsgemäss angezeigt hat, angemessen zu unterstützen. Soweit zumutbar, ist der Endkunde verpflichtetet, einen Remotezugang (z.B. per TeamViewer) zuzulassen und einzurichten.

g. Der Endkunde hat C4B diejenigen Aufwendungen zu ersetzen, die C4B im Zusammenhang entstehen mit (i) einer vom Endkunden veranlassten Überprüfungs-, Untersuchungs- und Mangelbeseitigungsmassnahme, wenn der Kunde erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel der Cloudsoftware nicht vorliegt, oder (ii) einer Verletzung einer der in diesen AGB oder der in den EULA genannten Pflichten des Kunden, es sei denn, den Endkunden trifft kein Verschulden. Von C4B aufgewendete Arbeitszeit wird nach Massgabe der Regelung der Ziff. 10 Buchst. a dieser AGB berechnet.

h. Der Kunde darf nichts unternehmen, was einer unberechtigten Nutzung der Cloudsoftware und/oder des Begleitmaterials Vorschub leisten könnte. Der Kunde wird C4B unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff droht oder erfolgt ist. Der Kunde wird zeitlich unbefristet und über die Laufzeit eines Einzelvertrages hinaus sicherstellen, dass das Begleitmaterial ebenso wie die Autorisierungscodes Dritten ohne vorausgehende Zustimmung von C4B nicht zugänglich gemacht werden.


10. Gebühren und Zahlungsbedingungen

a. Die für die Nutzungsmöglichkeit zu zahlenden Subskriptionsgebühren ergeben sich aus dem Einzelvertrag. Etwaige zusätzliche Leistungen (wie z.B. Installation, Set-Up, Schulung, Professional Services) werden von C4B nach angefallenem Zeitaufwand zu deren jeweils aktuellen Sätzen zzgl. Fahrtkosten und Spesen abgerechnet.

b. Alle Gebühren und Sätze sind – sowohl in Angeboten, Preislisten als auch in Einzelverträgen - in EUR angegeben und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

c. Sofern nichts anderweitig in Textform vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung monatlich im Voraus. Die im Einzelvertrag vereinbarte Gebühr ist ohne Abzug mit Zugang der Rechnung sofort zahlbar.

d. Ist der Kunde bezüglich einer Forderung ganz oder teilweise in Zahlungsrückstand, ist C4B berechtigt, weitere Leistungen und Lieferungen, auch solche unter anderen Einzelverträgen, nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen und weitere Leistungen und Lieferungen von der Stellung einer angemessenen Sicherheit abhängig zu machen.

e. Zahlungen des Kunden sind vorbehaltlich nachfolgendem Buchst. g. ohne Abzug auf die von C4B genannte Bankverbindung zu überweisen, es sei denn, die Parteien vereinbaren im Einzelvertrag eine Zahlung per SEPA-Firmenlast­schriftverfahren. C4B nimmt Wechsel und Schecks nur nach vorhergehender Vereinbarung und nur erfüllungs­halber an. Etwaige Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.

f. Die Parteien vereinbaren, dass während der Dauer eines vereinbarten SEPA-Firmenlastschrift­verfahrens die Frist für die Vorabinformation (Ankündigung) über eine anstehende Lastschrift auf fünf (5) Tage verkürzt wird. Die Ankün­digung der Lastschrift erfolgt durch einen Vermerk auf der zugehörigen Rechnung.

g. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und alleine auf Grundlage solcher Forderungen etwaige gesetzliche Zurückbehaltungsrechte geltend machen. Ein Zurück­behaltungsrecht kann der Kunde ferner nur wegen Gegen­forderungen ausüben, die auf demselben Einzelvertrag beruhen.


11. Gewährleistungsrechte des Kunden

a. Für Cloudsoftware, die der Endkunden nach Ziff. 5. Buchst. a. dieser AGB zu Testzwecken (Trail-Nutzung) nutzt, ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Für Cloudsoftware, die nicht zu Testzwecken eingesetzt wird, ist Gewährleistung für solche Mängel ausgeschlossen, die nicht maschinell reproduzierbar sind.

b. Hat der Kunde Sachmängel der Cloudsoftware nach Massgabe von Ziff. 9 Buchst. e. dieser AGB ordnungsgemäss gemeldet und stehen dem Kunden nach dieser Ziff. 11 insoweit Gewährleistungsansprüche zu, ist C4B verpflichtet, diese Mängel kostenfrei nach Wahl von C4B im Wege eines Patch, Bugfix, zumutbaren Workarounds, Updates oder Upgrades innerhalb angemessener Frist, im Übrigen nach Maßgabe des Begleitmaterials zu beheben. Scheitert bei wesentlichen Mängeln die Nachbesserung innerhalb angemessener Frist mindestens dreimal, ist der Kunde berechtigt, den betroffenen Einzelvertrag außerordentlich zu kündigen. Die gesetzlichen Minderungsrechte des Kunden bleiben für diese Mängel unberührt, greifen aber nur bei einem Unterschreiten der Verfügbarkeit der Cloudsoftware. Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden infolge derartiger Mängel bestehen nach Massgabe von Ziff. 12 dieser AGB, sofern C4B ein eigenes Verschulden an der Mangelverursachung trifft (d.h. nicht bei Mängeln der Fremdsoftware, nicht bei Mängeln von Drittkomponenten und nicht bei Mängeln im Zusammenhang mit dem Internet oder App-Store).

c. Erbringt C4B Leistungen im Zusammenhang mit einer Analyse oder Bearbeitung der vom Kunden gemeldeten Mängel, ohne hierzu nach Maßgabe dieser Ziffer verpflichtet zu sein, so kann C4B eine Professional Service-Gebühr nach dem aktuellen Listenpreis von C4B abrechnen. Dies gilt insbesondere, wenn ein vom Kunden gemeldeter Mangel nicht nachweisbar, C4B nicht zuzuordnen ist, oder, wenn die Cloudsoftware nicht in Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen genutzt wird.

d. Die vorstehende Gewährleistung besteht für die Dauer des Einzelvertrages. Jede weitergehende gesetzliche Gewährleistung des Kunden wird ausgeschlossen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens C4B vorliegt. Etwaige Garantien oder Gewährleistungen des jeweiligen Herstellers von Fremdsoftware aus den in Ziff. 9 Buchst. a dieser AGB genannten Verträgen bleiben von den vorstehenden Vorschriften unberührt.


12. Allgemeine Haftung von C4B

a. C4B haftet dem Kunden stets (i) für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, (ii) nach dem Produkthaftungsgesetz und (iii) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die C4B, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

b. Jede Form einer verschuldensunabhängigen Haftung gegenüber dem Kunden wird ausgeschlossen, insbesondere diejenige nach § 536a Abs. 1 S. 1 1. Fall BGB.

c. Die Haftung von C4B für leichte Fahrlässigkeit wird für Cloudsoftware, die der Endkunden nach Ziff. 5. Buchst. a. dieser AGB zu Testzwecken nutzt, ausgeschlossen. Auch im Übrigen haftet C4B für leichte Fahrlässigkeit nicht, es sei denn, C4B selbst hat eine wesentliche Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) verletzt. Diese Haftung für die Verletzung von Kardinalspflichten ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen und für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Diese Haftung für die Verletzung von Kardinalspflichten ist zusätzlich pro Vertragsjahr des Einzelvertrages auf den vereinbarten Jahres-Netto-Wert des betroffenen Einzelvertrags begrenzt. Die Parteien können bei Abschluss eines Einzelvertrages eine weitergehende Haftung pro Schadenfalls oder Vertragsjahr gegen gesonderte Vergütung vereinbaren. Die Haftung gemäss vorstehendem Buchst. a. dieser Ziffer bleibt von diesem Absatz unberührt.

d. Aus einer Garantieerklärung haftet C4B nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gemäss Buchst. c. dieser Ziffer.

e. Bei Verlust von Daten haftet C4B nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten, Nachrichten und Informationen bei ordnungsgemässer Sicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von C4B tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Massnahme eine ordnungsgemässe Datensicherung durchgeführt hat.

Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen C4B gelten vorstehende Buchstaben a. bis e. dieser Ziffer entsprechend.


13. Vertraulichkeitsverpflichtung, Datenschutz und Referenzwerbung

Jede Partei verpflichtet sich, den Inhalt jedes Einzelvertrages sowie die ihm von der anderen Partei – in welcher Form auch immer – vor oder während des Einzelvertrages mitgeteilten oder zugänglich gemachten Daten, insbesondere Preise, technisches Know-How oder sonstige Informationen, gleich welchen Inhalts, Dritten gegenüber geheim zu halten, sie nur für Zwecke des betreffenden Einzelvertrages zu verwenden und sie ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei – weder ganz noch teilweise – für eigene Zwecke zu verwerten und seine Mitarbeiter sowie sonst damit in Berührung kommende Dritte hierzu zu verpflichten.

b. Vorstehender Buchst. a gilt nicht, solange und soweit derartig vertrauliche Informationen (i) dem jeweiligen Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder (ii) allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies der jeweilige Empfänger zu vertreten hat oder (iii) dem jeweiligen Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden oder (iv) vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind oder (v) aufgrund rechtlicher Vorschriften Behörden zugänglich zu machen sind oder (vi) von der überlassenden Partei zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden sind.

c. Die Parteien verpflichten sich, geltendes Datenschutzrecht zu beachten. Der Kunde ist insbesondere selbst dafür verantwortlich, die Zulässigkeit seines geplanten Einsatzes der Cloudsoftware zu prüfen und die für die Zurverfügungstellung der Cloudsoftware an seine Nutzer geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen einzuhalten (z.B. Informationspflichten). Soweit gesetzlich erforderlich, werden die Parteien eine separate schriftliche Vereinbarung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag des Kunden abschliessen.

d. C4B ist berechtigt, den Kunden öffentlich als Referenzkunden auf üblichen Marketingmitteln (Website, Prospekten) zu benennen. Soweit eine Verwendung von Marken oder Logos des Kunden erfolgt, bedarf dies einer vorherigen Freigabe durch den Kunden.


14. Sonstige Bedingungen

Jeder Einzelvertrag zwischen C4B und dem Kunden und deren Zustandekommen oder Beendigung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

b. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eines Einzelvertrages nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Einzelvertrages nicht, es sei denn, das Festhalten am Einzelauftrage würde eine unzumutbare Härte für eine der Parteien darstellen.

c. Der Kunde wird für die Leistungen anzuwendende Import- und Export-Vorschriften eigenverantwortlich beachten und gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit Anderes ausdrücklich vereinbart ist.

d. Änderungen und Ergänzungen eines Einzelvertrages müssen in Textform vereinbart werden. Dies gilt auch im Falle einer Änderung dieses Buchst. d.

e. C4B ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag jederzeit auch ohne Zustimmung des Kunden auf ein verbundenes Unternehmen im Sinne von § 15 AktG zu übertragen. C4B ist verpflichtet, dem Kunden von einer solchen Übertragung in Textform Mitteilung zu machen. Eine Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus einem Einzelvertrag durch den Kunden an einen Dritten ist ohne die vorherige Zustimmung seitens C4B ausgeschlossen. Diese Zustimmung bedarf der Textform.

g. Der Inhalt eines Einzelvertrags ersetzt alle vorausgehenden Erklärungen von C4B in Bezug auf den Gegenstand des betreffenden Einzelvertrags.

h. Gerichtsstand für jede Streitigkeit aus und im Zusammenhang mit diesen AGB und einem Einzelvertrag, - auch in Bezug auf dessen Zustandekommen und dessen Beendigung - mit einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz von C4B. Die vorstehende Wahl dieses Gerichtsstands ist nur für den Kunden ausschließlich.